2. Paarbrücke: Marktgemeinderat möchte Bürger selbst befragen – Bürgerbegehren wegen irreführender Begründung jedoch abgelehnt

„Bürgerbegehren abgelehnt, Ratsbegehren beschlossen“ so das Ergebnis der Sitzung des Marktgemeinderates Manching am 14.03.2024.

Von den 1.099 am 06.03.2024 durch die Vertreter der IG „Keine 2. Paarbrücke“ eingereichten Stimmen sind nach Auswertung durch die Verwaltung 991 Stimmen für gültig erklärt worden. Notwendig für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sind 9 %, also 876, der für eine Kommunalwahl zugelassenen Bürger. Rund 10 % der abgegebenen Unterschriften waren jedoch ungültig. Dennoch wurde die benötigte Anzahl an Unterschriften abgegeben.

Jedoch hat der Marktgemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht festgestellt. Die Begründung auf den Unterschriftenlisten ist irreführend. Eine Münchner Kanzlei mit großer Erfahrung bei Bürgerbegehren hat den Sachverhalt im Auftrag des Marktes Manching ausgewertet, rechtlich geprüft und schriftlich bewertet. Darin ist auch ausgeführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festlegt, dass eine Gemeinde bei der Entscheidung über die Zulassung eines Bürgerbegehrens keinen Ermessensspielraum hat. Wenn ein Bürgerbegehren nicht zulässig ist, darf der Marktgemeinderat auch nicht gegensätzlich entscheiden.

Der Marktgemeinderat möchte sich einer Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger nicht entgegenstellen und hat im Gegenzug ein Ratsbegehren auf den Weg gebracht. Darin sollen die Wahlberechtigten entscheiden, ob sie eine 2. Paarbrücke, die die Sicherheit durch einen zweiten Rettungsweg über die Paar erhöht und die Wege zum Beispiel zu Friedhof, Kindergarten oder auch Grund- und Mittelschule bei Stauungen oder Sperrungen verkürzt, befürworten.

Der Titel des Ratsbegehrens: „Wege verkürzen, Verbindungen schaffen, Sicherheit erhöhen - Ja zur 2. Paarbrücke“. Die Frage soll lauten: „Sind Sie dafür, dass der Markt Manching die laufenden Planungen zum Bau der 2. Paarbrücke (…) fortsetzt?“

Termin für die Durchführung des Ratsbegehrens soll die Europawahl am 9. Juni sein, sofern hierfür die Genehmigung erteilt wird. So werden Aufwand und auch Kosten gespart, die ein extra Termin hervorrufen würde.

 

Stand: 15.03.2024

2. Paarbrücke Visualisierung mit BeschriftungMarkt Manching