Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern vom 14. September 2023

Berichtigung bei Stimmzettel C und D

Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Stimmzetteln C und D für die Bezirkswahl 2023 in der Unterüberschrift nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 5 Bezirkswahlgesetz anstelle der Bezeichnungen „Stimmkreisabgeordneter“ und Wahlkreisabgeordneter“ die Bezeichnungen „Bezirksrat im Stimmkreis“ und „Bezirksrat im Wahlkreis“ treten.

Die Berichtigung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stimmabgabe.

München, 14. September 2023
Regierung von Oberbayern

Dr. Konrad Schober
Regierungspräsident
Wahlkreisleiter für den Wahlkreis Oberbayern