Gebührenänderung Bibliothek

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Neue Gebühren für die Bibliothek (ab März 2016)

Hier ein Auszug aus der neuen Gebührensatzung für die Bibliothek des Marktes Manching mit den wichtigsten Änderungen:

Ausleihgebühren

In der Bibliothek wird für die Ausleihe eine Jahresgebühr erhoben. Diese Gebühr ist bei der ersten Ausleihe in bar zu bezahlen. Sie berechtigt für ein Jahr zur Ausleihe. Die Gebühr beträgt unabhängig von der Zahl der Entleihungen für: 

Erwachsene12,00 €
Partnerkarte = 2 Erwachsene (Ehepaar oder eheähnl. Paar)20,00 €
Ermäßigte Personen gegen schriftlichen Nachweis (Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte, Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII und Inhaber einer Ehrenamtskarte)6,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahrekostenfrei



Versäumnisgebühren

Bei Überschreitung der Leihfrist werden folgende Gebühren fällig:

Bücher, Spiele, Zeitschriften, CDs1,00 € pro angefangene Woche
DVDs1,00 € pro Tag



Mahngebühren

Für jede Mahnung ist eine Gebühr von 2,00 € zu entrichten.

Bei Nichtbeachten der Mahnungen erfolgt ein Leistungsbescheid. Die Gebühr für einen Leistungsbescheid beträgt 10,00 €.
 

Servicegebühren

Ersatzausweis2,50 €
Fernleihe je Titel für Schüler und Studenten2,00 €
Fernleihe je Titel für sonstige Benutzer3,00 €

Die komplette Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bibliothek Markt Manching zum 01.03.2016 liegt in der Bibliothek aus.