Koordinierungsstelle Ukrainehilfe gibt Informationen für Ukraineflüchtlinge

Mitteilung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm:

Die Koordinierungsstelle Ukrainehilfe am Landratsamt Pfaffenhofen hat heute erste Informationen von der Regierung von Oberbayern zum weiteren Verfahren bei der Aufnahme und Unterbringung von Ukraineflüchtlingen erhalten. Demnach haben sich alle Kriegsflüchtlinge zunächst an das rund um die Uhr geöffnete Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in der Maria-Probst-Straße 14 in 80939 München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten) zu wenden.

Dort werden die Personen zunächst registriert und bei Bedarf – also wenn keine private Unterkunft im Verwandten-/Bekanntenkreis
vorhanden ist – in das Unterbringungssystem in Oberbayern übergeführt.

Dies ist in Erwartung einer sehr zeitnahen Verkündung der Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG auch ohne die Stellung eines Asylgesuches möglich. Sollten sich Flüchtlinge nach der Registrierung am Ankunftszentrum im Landkreis Pfaffenhofen niederlassen, werden diese gebeten, das Formblatt der Ausländerbehörde auszufüllen und dieser zu übermitteln. Das entsprechende Formblatt ist über folgenden Link erreichbar:
https://www.landkreispfaffenhofen.de/media/14478/aufenthaltsanzeige-ukrainischerstaatsangehoeriger.pdf

Das Landratsamt Pfaffenhofen rät wegen der mit einem Asylantrag verbundenen Rechtsfolgen dem betroffenen Personenkreis auch ausdrücklich, derzeit kein Asylgesuch zu stellen. Sobald die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG geschaffen wurde, können grundsätzlich auch ohne ein Asylgesuch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden. Sobald das Landratsamt Pfaffenhofen vom Staatsministerium des Inneren weitere Informationen zum Unterbringungsverfahren für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhält, werden diese unverzüglich nachgereicht.