"Böllern" unterm Jahr - Kostet bis zu 10.000 € Bußgeld

Abfeuern von Feuerwerkskörpern im Gemeindegebiet Manching unterjährig strengstens untersagt (§ 23 1. SprengV)

Ausnahmen:

  • In der Nacht vom 31.12. zum 01.01. zwischen 18:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens mit Feuerwerkskörpern der Kategorie 2.
  • Mit Ausnahmegenehmigung der Gemeinde – für Personen die keine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz haben
  • Mit Genehmigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes für ausgebildete (Sachkundenachweis) Pyrotechniker, welche eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz besitzen. Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber muss das beabsichtigte Feuerwerk mit Erlaubnis zur Benutzung der Örtlichkeit innerhalb vorgegebener Fristen dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (für den Ort Manching = Regierung von Oberbayern) anzeigen. Dieses prüft dann umfassend, ob es zu Rechtsverstößen kommt (bspw. Störung der Nachtruhe) und hört alle beteiligten Behörden (Landratsamt, Ordnungsamt usw.).

In der Regel erteilt der Markt Manching für Privatveranstaltungen KEINE Ausnahmegenehmigung.

Auszug Bußgeldkatalog Bayern (Verordnung zum Sprengstoffgesetz SprengG)

Auszug Bußgeldkatalog Bayern (Verordnung zum Sprengstoffgesetz SprengG)
Auszug Bußgeldkatalog Bayern (Verordnung zum Sprengstoffgesetz SprengG)

Ebenfalls verboten ist das Abfeuern von Schusswaffen bei Feierlichkeiten (z. B. Hochzeiten)
Auch hier gibt es keine Ausnahmegenehmigung!