Sitzungen des Marktgemeinderats und seiner Ausschüsse während der Coronakrise

Die Coronakrise hat viele Lebensbereiche drastisch verändert. Durch die Maßnahmen der Regierung als auch durch das vernünftige Verhalten der Bürgerinnen und Bürger, z.B. Abstand zu halten, nur die notwendigsten Kontakte zu pflegen, konnten die Zahlen der Neuinfektionen minimiert werden. Langsam beginnt das gesellschaftliche Leben wieder, wofür wir alle sehr dankbar sein können.

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Doch schauen wir einmal zurück: In Bayern wurde der Katastrophenfall ausgerufen, seit Jahrzehnten das allererste Mal! Die Maßnahmen des Lockdowns betrafen alle gesellschaftlichen Bereiche, Betriebe haben ganz geschlossen oder die Beschäftigten in Schichtbetrieben arbeiten lassen, um Kontakte und das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, private Kontaktbeschränkungen wurden erst zum 22.06.2020 erheblich gelockert.

Auch bei Gemeinderats- und Ausschusssitzungen sollten so wenig wie möglich unnötige Kontakte entstehen. Aus diesem Grund hat uns das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration sowie auch die Gemeindeverbände wie z.B. der Bayerische Gemeindetag dringend empfohlen, Sitzungen auf das Mindestmaß zu beschränken. Aus diesem Grund sind auch einige Ausschusssitzungen entfallen, dringende Themen sind selbstverständlich im Marktgemeinderat behandelt worden. Der Sitzungsraum wurde (wie auch nach bisheriger und neuer Geschäftsordnung des Marktgemeinderats zulässig) in den Veranstaltungsraum der Bibliothek verlegt, wo der notwendige Abstand zwischen den Mitgliedern des Marktgemeinderats und auch zwischen den Teilnehmern aus dem Kreis der Verwaltung eingehalten werden kann. Auch für unsere Bürgerinnen und Bürger stehenSitzgelegenheiten in ausreichendem Abstand zur Verfügung.

Ein Mitglied des Marktgemeinderats hat beanstandet, dass der Veranstaltungsraum für Zuhörer nicht ausreiche und Zuhörer keinen Platz gefunden hätten. Man solle doch einen größeren Raum (z.B. eine Turnhalle) als Sitzungsort wählen.

Die Erfahrung der letzten Jahre sowohl aus dem Sitzungssaal im Rathaus als auch in der Bibliothek haben gezeigt, dass nur sehr wenige Zuhörer, i.d.R. durchschnittlich unter drei Personen an einer öffentlichen Marktgemeinderatssitzung teilnehmen.

Daher ist der Raum in der Bibliothek nach § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat durchaus ausreichend, auch in Coronazeiten. Es wurde auch niemand des Saales verwiesen. Es besteht daher kein Grund, die Sitzungen in eine Turnhalle zu verlegen.

Auch wurde bemängelt, dass die Gemeinde auf der Homepage gebeten habe, während der Coronakrise den Sitzungen fernzubleiben. Diese Bitte wurde zum Schutz aller Sitzungsteilnehmer (Marktgemeinderäte, Verwaltung und Zuhörer) ausgesprochen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Trotz der Bitte war es immer möglich, an den Sitzungen teilzunehmen, in jeder Sitzung waren auch Zuhörer anwesend. Nachdem nun auch der Katastrophenfall für Bayern aufgehoben wurde, haben wir diesen Zusatz von der Homepage genommen.