Neues Aussehen von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister

Flyer Führungszeugnis 2019

Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld.

Es wurde deutlich vergrößert.

Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.

Die Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses bleibt unverändert bei 13,00 Euro. Mit dem neuen elektronischen Personal­ausweis kann es direkt im Internet über das amtliche Online-Portal des Bundesamt für Justiz unter fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden.

Alternativ ist die persönliche Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde möglich.

Hier finden Sie den kompletten Informationsflyer.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Internetauftritt unter www.bundesjustizamt.de.

Dort steht der Flyer auch als barrierefreie PDF-Datei zum Download bereit.