Klarstellung zum Thema "Packstation" in Manching

Missverständliche Aussagen und Halbwissen haben in den letzten Tagen die Gemüter in Manching bezüglich des Vorhabens der Post, eine Packstation errichten zu wollen, erhitzt. Im Artikel „Gewerbebetrieb oder Gewerbegebiet“ im Donaukurier vom 10.11.2020 wird der Sachverhalt der Kommunikation zwischen der Deutschen Post und der Marktgemeindeverwaltung nicht vollständig wiedergegeben.

Im Artikel ist die Rede davon, dass die Gemeindeverwaltung von der Post verlangt habe, für den Betrieb einer Packstation ein Gewerbe anzumelden. „Unser zuständiger Mitarbeiter der Bauverwaltung hat in seiner Antwort auf die Anfrage der Post vom 23. Oktober 2019 korrekt darauf hingewiesen, dass der Betrieb der Packstation baurechtlich als Gewerbe anzusehen ist. Eine Aufforderung zur Anmeldung eines Gewerbes hat es allerdings nie gegeben“, stellt sich Bürgermeister Herbert Nerb vor die Mitarbeiter seiner Verwaltung. „Wir sind davon ausgegangen, dass die Post weiß, dass in diesem Fall kein Gewerbe angemeldet werden muss“, so der Rathauschef weiter. Es gehe lediglich darum, dass in diesem Fall eine Packstation nicht auf einer als „Sondergebiet Einzelhandel“ ausgewiesenen Fläche errichtet werden darf. Deshalb müsse man eine sogenannte „isolierte Befreiung“ beantragen.

„Das gilt übrigens nicht nur für die Deutsche Post, sondern kommt auf jeden Bürger zu, wenn er ein ähnliches Projekt wie ein Gartenhaus oder Zaun plant. Es muss ein Formular ausgefüllt und dazu eine Skizze eingereicht werden. Also wenige Seiten - das wars. Ein einfaches Verfahren, um den Sachverhalt prüfen zu können. Aber warum sollte für die Post etwas anderes gelten, wenn sich jeder normale Manchinger Bürger an diesen Prozess halten muss?“

Die Prüfung ist in diesem Fall nötig, da eine Packstation 24 Stunden 365 Tage im Jahr durch Kunden der Post angefahren, bestückt oder geleert werden kann. „Wir gehen nicht davon aus, dass das ständig passiert.“ Das Verfahren ist der Post nicht unbekannt und war zum Beispiel bei einer geplanten Packstation in Ingolstadt ebenfalls nötig.

Die Behauptung, dass eine zweite Standortanfrage durch die Deutsche Post von der Gemeindeverwaltung nicht einmal beantwortet worden sein soll, weist Nerb entschieden zurück. „Die Antwortmail mit dem einfachen Hinweis auf den Antrag einer isolierten Befreiung ging innerhalb einer halben Stunde raus.“

Die Diskussion zum Thema, auch in den sozialen Netzwerken, beobachtet Herbert Nerb allerdings kritisch. „Ich bin in der letzten Sitzung des Marktgemeinderates gefragt worden, ob ich von Anfragen seitens der Deutschen Post wisse. Ich habe gesagt, dass ich keine Kenntnis darüber habe. Bei rund 13.000 Bürgern und über 180 Mitarbeitern beim Markt Manching werde ich nicht über jede Erstanfrage informiert. Ich selbst habe von den angeblichen Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen Rathaus und Deutscher Post erst durch den Donaukurier erfahren. Generell bewerte ich das Vorhaben der Post als positiv und sehe eine Packstation als weiteren Service für die Manchinger Bürger“, so Nerb. „Zwischenzeitlich hat die Deutsche Post übrigens den Antrag auf „isolierte Befreiung“ gestellt, so wie es der zuständige Mitarbeiter der Bauverwaltung in seiner ersten Antwort an die Post im Herbst letzten Jahres vorgeschlagen hat.“