Information der Friedhofsverwaltung

Verbotsschild Hunde Fahrräder
Verbotsschild Hunde Fahrräder

In der Vergangenheit ist es auf den vom Markt Manching verwalteten Friedhöfen vermehrt zur Nichtbeachtung der Friedhofssatzung gekommen. Dies nimmt die Friedhofsverwaltung zum Anlass, erneut auf einige grundsätzliche Regelungen der Friedhofssatzung hinzuweisen.

Die Friedhofsverwaltung weist deshalb ausdrücklich auf folgende Regelungen der Friedhofssatzung hin:

Wenn Sie mit dem Fahrrad zum Friedhof fahren, bitten wir Sie, Ihr Fahrrad auf dem Friedhof zu schieben. Das Befahren der Friedhofswege mit Fahrrädern ist verboten. Sie gefährden andere Friedhofsbesucher und sich selbst.

Hunde – ausgenommen Blindenhunde - dürfen nicht auf die Friedhöfe mitgenommen werden. Auch nicht, wenn sie angeleint bleiben.

Bitte bedenken Sie, dass der Friedhof ein Ort für den würdevollen Umgang mit unseren Toten ist und wir uns dementsprechend verhalten sollten. Bitte verhalten Sie sich pietätvoll auf dem Friedhof, um ein würdevolles Gedenken zur Wahrung der Totenruhe zu sichern.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße, wie das Fahrradfahren auf dem Friedhof oder ein Mitführen von Hunden mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € belegt werden können.